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Schmallenberg: Neues Merkblatt für Planwagenfahrten mit Zugmaschinen

Schmallenberg. Planwagenfahrten sind bei Sauerland-Gästen außerordentlich beliebt. In jüngster Zeit waren jedoch die heimischen Gastronomen und Landwirte, die Planwagenfahrten anbieten, verunsichert bezüglich der Anforderungen, die rechtlich bei Planwagenfahrten mit Zugmaschinen erfüllt werden müssen.

Der Sauerland-Tourismus hat mehr Klarheit in die Situation gebracht und nun in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Landesregierung ein neues Merkblatt auf seine Internetseite www.sauerland-tourismus.com eingestellt.

Dieses Merkblatt mit Stand vom 1. Juni 2011 listet die Anforderungen auf, die Plan- wagen mit Zugmaschinen (z. B. Traktoren) erfüllen müssen, um eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung für die Personenbeförderung erhalten zu können. Demnach ist der Busführerschein für den Fahrer der Zugmaschinen nicht erforderlich. Jedoch sind nach wie vor die straßenverkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen zu beachten! Diese können die Mitglieder und Partner des Sauerland-Tourismus dem Merkblatt auf www.sauerland-tourismus.com entnehmen.

Weitere Informationen erteilen die Straßenverkehrsämter der jeweiligen Kreise.

Quelle: Sauerland-Tourismus

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