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Schmallenberg: Volksbank gibt Tipps zum Jahreswechsel

Schmallenberg/Winterberg. 2012 ist nicht nur ein Schaltjahr und hat 366 Tage. Mit der Jahreszahl ändern sich weitere wichtige Vorschriften, die sich auf den Geldbeutel jedes einzelnen auswirken können.

Trotz sinkender Förderungen im Bereich Solarstrom, empfehlen die Experten der Volksbank Bigge-Lenne, in diesem Bereich zu investieren. Ab Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab Januar statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Kramer: „Wir raten unseren Kunden, dennoch zu investieren: Erstens sind die Investitionskosten aktuell gering, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind und zweitens hat man bei einer derartige Investition eine entsprechend hohe Planungssicherheit: Der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz wird für 20 Jahre garantiert,“ erklärt Regionaldirektor Andreas Humberg.

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Veränderungen wird es auch beim bisher garantierten Zins für private und betriebliche Zukunftsvorsorge geben. Im neuen Jahr sinkt der Zins von 2,25 auf 1,75 Prozent – so hat es das Bundesfinanzministerium angesichts der lang anhaltenden Niedrigzinsphase beschlossen. Eine Vorgabe, die für alle Anbieter von Lebensversicherungen verbindlich ist. Der einmal vereinbarte Garantiezins gilt unverändert bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.

Steuerliche Vergünstigungen gibt es für volljährige Kinder künftig unabhängig von der Höhe der Kindereinkünfte und –bezüge. Kinder über 18 Jahren werden aber nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung berücksichtigt. Die Förderung bleibt Ihnen jedoch erhalten, wenn das Kind wöchentlich regelmäßig unter 20 Stunden arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist (400 Euro-Job).

Die Spezialisten der Volksbank weisen auf weitere, steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel hin: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehalts-umwandlung (bAV). Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvor-sorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozial-versicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2012 steigt die Bezugsgröße auf 67.200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. „In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei,“ weiss Andreas Humberg aus Erfahrung.

Positives gibt es auch für die Ausbildungskosten zu berichten. Ab nächstem Jahr können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für Ihr Erststudium bzw. die Erstausbildung bis zur Höhe von 6.000 Euro geltend machen. Bislang lag dieser Satz bei 4.000 Euro.

Quelle: Volksbank Bigge-Lenne eG

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