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Südwestfalen: Verteidigungsrechte effektiv geltend machen

Südwestfalen/Soest. Das Straßburger Parlament hat am Dienstag [13. Dezember 2011] den Bericht der südwestfälischen Europaabgeordneten Birgit Sippel zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren mit großer Mehrheit angenommen. Unterhändler des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission hatten sich zuvor auf einen Kompromisstext in erster Lesung geeinigt.

Birgit Sippel ist innenpolitische Expertin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament. Zur Richtlinie äußerte sie sich wie folgt: „Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Baustein um sicherzustellen, dass Verdächtigten und Beschuldigten EU-weit ein faires Verfahren gewährt wird. Durch die Entwicklung gleichwertiger Standards für Verfahrens-rechte in Strafverfahren wird das Vertrauen der Menschen in die Rechtssysteme der EU-Mitgliedstaaten und die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Entscheid- ungen gefördert.

Die Richtlinie sieht vor, dass Polizeibeamte und Staatsanwälte festgenommene Personen in einer ihnen verständlichen, einfachen Sprache über ihre Rechte schriftlich belehren müssen. Diese Rechte umfassen neben Dolmetsch- und Übersetzungs-leistungen insbesondere eine Belehrung über den Tatvorwurf, Rechtsbeistand und das Recht, nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden. Zudem konnte das Parlament eine Ausweitung der konkreten Rechte durchsetzen, über die Verdächtige oder Beschuldigte belehrt werden sollen. „Uns ist es gelungen die im Kommissionsvorschlag fehlenden Rechte auf medizinische Versorgung, Kontakt-aufnahme zu Angehörigen bei der Festnahme und Aussageverweigerung in die Richt- linie zu integrieren“, so Birgit Sippel.

Die Gesetzesinitiative ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission, das ein Mindestmaß an Verfahrensrechten in Strafverfahren in der EU gewährleisten soll. Hierzu zählt auch das im Juni veröffentlichte sogenannte Grünbuch über die Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs. Das Europäische Parlament wird am Donnerstag eine entsprechende Resolution verabschieden.

Probleme wie überfüllte Gefängnisse oder sehr lange Zeiten von Untersuchungshaft können insbesondere bei kleinen Straftaten oder bei unschuldig Verdächtigten zu unnötigen Härten führen. Daher fordern wir seit langem die Einführung gemeinsamer Mindestnormen, auch für alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug“, so Birgit Sippel abschließend.

Quelle: Europabüro Birgit Sippel MdEP

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