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Neue Förderprogramme in der Gemeinde

Wenden – Gleich zwei neue Förderprogramme hat der Rat der Gemeinde Wenden am 7. September beschlossen, den Heizungstausch und eine Thermographie-Förderung. Da die Aufnahme von Wärmebildern von Gebäuden nur in der kalten Jahreszeit sinnvoll ist, startet dieses Programm erst im November. Wer aber mit dem Gedanken spielt, die alte, fossil befeuerte Heizungsanlage gegen eine elektrische Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage auszutauschen, kann ab dem 1. Oktober eine Förderung bei der Gemeinde Wenden in Höhe von einmalig 1000€ beantragen.

Mit dem Ziel die Zahl der Heizungen im Gemeindegebiet zu verringern, die auf fossilen Energieträgern basieren, unterstützt die Gemeinde mit den Förderprogrammen Privatpersonen aber auch Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Antragstellende mit Sitz in der Gemeinde Wenden. Die auszutauschende Heizungsanlage muss allerdings älter als 10 Jahre sein. Sofern der Tausch gegen eine elektrische Wärmepumpe bezuschusst werden soll, ist der Bezug oder die Eigenproduktion von Ökostrom nachzuweisen, beispielsweise mit der eigenen Photovoltaikanlage.

Bei der Gestaltung der Förderrichtlinie orientierte die Verwaltung sich an der erfolgreichen Vorgängerförderung, dem 100-Dächer-Programm, und den Förderprogrammen die es bereits von Bund und Land gibt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die anderen Programme hier keine Einschränkungen vorgeben. Tauschwillige können zusätzlich zum lokalen Förderprogramm noch die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Wichtig ist lediglich, dass die Fördersumme 60 % der Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Gerade bei älteren Häusern ist der Einsatz einer Wärmepumpe aufgrund fehlender Flächenheizung schwierig bis unmöglich. Für diesen Fall wäre auch die Bezuschussung einer Biomasseanlage (z. B. Biomassepellets oder Hackschnitzel bzw. Scheitholz) aufgrund der Förderprogramme möglich. Dabei müssen Emissionsgrenzwerte für Feinstaub eingehalten werden.

Zu beachten ist, dass die neue Heizung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids bestellt werden darf. Eine Kontaktaufnahme mit der Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Wenden, Katrin Schröder (02762/406 -514 oder k.schroeder@wenden.de) bei Unklarheiten oder offenen Fragen über die Förderprogramme ist in jedem Fall, vor Antragstellung oder im Rahmen der Abwicklung, ausdrücklich erwünscht.

Anträge für die Förderprogramme können ab dem 1. Oktober (für das Thermographie-Programm ab dem 1. November) digital über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Wenden gestellt werden. Auf gesonderte Anfrage werden das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie auch analog zur Verfügung gestellt.

Quelle: Gemeinde Wenden

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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