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Veterinärdienst entzieht Haltern 87 Pferde

Mit Ordnungsverfügung gegen nicht haltbare Zustände auf Gestüt vorgegangen

Bad Sassendorf – Mit einer Ordnungsverfügung ist der Tierschutz des Kreis-Veterinärdienstes am Dienstag, 10. März 2015, gegen nicht haltbare Zustände in einer großen Pferdehaltung in einem Bad Sassendorfer Ortsteil eingeschritten. 87 Warmblüter, darunter 15 Shetland-Ponys, wurden der Halterfamilie wegen erheblicher Vernachlässigung weggenommen. Die Unterbringung erfolgt zwar weiter auf dem Hof, die Versorgung hat der Kreis aber fachkundigen Personen übertragen und auf diese Weise sichergestellt.

Der Veterinärdienst hatte den Hof schon seit mehr als zwei Jahren im Visier. Wegen Beanstandungen der Pferdehaltung war bereits im September 2013 eine Ordnungsverfügung mit Auflagen zur Versorgung der Pferde ergangen. Der Tod einer älteren Schimmelstute am 6. März 2015 warf erneut ein schlechtes Licht auf die Pferdehaltung. Der Leiter des Veterinärdienstes, Professor Dr. Wilfried Hopp, wurde hinzugezogen. Er diagnostizierte einen vollkommen unzureichenden Ernährungszustand des Tieres.

Darauf kontrollierten zwei Tierärzte und eine weitere Mitarbeiterin am 9. März das Gestüt. Viele der vorgefundenen Pferde waren abgemagert und befanden sich in einem schlechten Pflegezustand, standen auf einer Kotschicht. Die meisten Boxen wiesen kein Stroh auf. Die Stroh- sowie Futter- und Heuvorräte waren nach Eindruck der Kreis-Veterinäre vollkommen unzureichend. Da die Halter nicht angetroffen wurden, erfolgte nachmittags ein zweiter Besuch des Veterinärdienstes. Dabei wurde angeordnet, Vorräte für acht Tage vorzulegen sowie die Tiere auszumisten, sauber einzustreuen und zu füttern. Weil diese Auflagen bis zu einer Nachkontrolle am 10. März nicht erfüllt wurden, erging die Ordnungsverfügung zur Wegnahme der Tiere.

Insgesamt fanden die Kreisveterinäre 52 von 87 Tieren, das sind über 60 Prozent, in einem unzureichenden Ernährungszustand vor. Die Halter haben jetzt die Möglichkeit, Widerspruch gegen die getroffenen Maßnahmen einzulegen oder sich an das Verwaltungsgericht zu wenden.

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