MendenPolitik in Südwestfalen

Arbeitskreis für Bürgerhaus

Menden – Dass es jetzt schnell gehen muss, ist spätestens seit dem Beschluss des Rates der Stadt Menden Ende des vergangenen Jahres klar. Am 19. November 2019 hatte der Rat dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Bürgersaalgebäudes und somit dem Umbau zu einem Bürgerhaus in Mendens Mitte zugestimmt. Seit diesem Beschluss ist bereits einiges geschehen: So wurde ein verwaltungsinterner Arbeitskreis gebildet, der seine Arbeit aufgenommen hat. Zudem hat sich die „Task Force Bürgerbegehren“, also die Gruppe derer, die das Begehren erfolgreich vorangetrieben haben, in 14-tägigem Abstand getroffen. An diesen Treffen haben auch, auf Wunsch, immer wieder Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung teilgenommen, um die Task Force auf den nötigen Wissensstand zu bringen, um gemeinsam mit ihnen weiter zu arbeiten. Außerdem wurde seit dem Ratsbeschluss die Begleitung des Verfahrens einer EU-weiten Ausschreibung beschränkt ausgeschrieben und an eine Rechtsanwaltskanzlei vergeben. Auch hat es ein Gespräch mit dem Fördergeber, der Bezirksregierung Arnsberg gegeben, um die Rahmenbedingungen einer Förderung des Projektes zu besprechen.

Jetzt hat zum ersten Mal der Arbeitskreis „Ein Bürgerhaus für Menden“ getagt, also das verbindende Gremium bestehend aus Vertretern von Politik, Stadtverwaltung und ISM und den Mitgliedern der Task Force. 25 Personen insgesamt haben sich nun über die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen verständigt und beides einvernehmlich beschlossen. Fest steht nun, dass ein Förderantrag definitiv noch in diesem Jahr, bis zum 30. September 2020 gestellt werden muss. Ein entsprechender Ratsbeschluss muss demnach am 8. September 2020 fallen. Aktuell wird die EU-weite Ausschreibung vorbereitet, damit im Sommer die ersten Pläne für die Umgestaltung des bestehenden Gebäudes vorliegen können. Voraussichtlich im Mai soll demnach die Planungsleistung vergeben werden. Auch an diesem Entwurfsprozess und den einzelnen Planungsschritten wird die Arbeitsgruppe beteiligt. Sobald die ersten Pläne vorliegen, sind auch die künftigen Nutzer eines Bürgerhauses erneut gefragt. Die Pläne sollen in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt werden.

Am Rande sei erwähnt, dass die Bezirksregierung zugesagt hat, dass die Förderung für die Plätze und die Überdachung am Neuen Rathaus jetzt getrennt von einem Bürgerhaus behandelt und beantragt werden können. So hat die Stadtverwaltung für diesen Antrag bis spätestens zum 30.9.2021 Zeit. Dadurch ist beides zu schaffen. Andernfalls wäre die Zeit zu knapp geworden, um für beide Großprojekte die nötigen Konzepte zu erstellen und eine Förderung zu beantragen.

Quelle: Stadt Menden

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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