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Notunterkunft Raithelplatz wird aufgelöst

Nach den Osterferien wieder Schul- und Vereinssport

Lüdenscheid/Halver (pmk) – Die Tage der Notunterkünfte für Flüchtlinge am Raithelplatz in Lüdenscheid und an der Susannenhöhe in Halver sind gezählt. Sie sollen zum 29. Februar aufgelöst werden.

Die Turnhalle am Berufskolleg für Technik des Märkischen Kreises am Raithelplatz in Lüdenscheid steht für den Schul- und Vereinssport voraussichtlich am ersten Schultag nach den Osterferien wieder zur Verfügung. Wie der Kreis mitteilt, soll die Notunterkunft für mit bis zu 150 Plätzen für Flüchtlinge bis zum 29. Februar leergezogen werden. Gleiches trifft auch auf die Notunterkunft An der Susannenhöhe in Halver zu. Am Raithelplatz sind aktuell 75 Flüchtlinge untergebracht, in Halver 67.

Möglich wird das, weil NRW-Innenminister Jäger die Menschen auf mehrere größere Einrichtungen verteilen will. Dies führe dazu, so die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg an Landrat Thomas Gemke, dass die Anzahl der in Amtshilfe geführten Notunterkünfte deutlich verringert werden könne. Ende Februar laufe eine Reihe von Befristungen für Notunterkünfte in Amtshilfe aus, zeitgleich würden eigene Unterbringungseinrichtungen in Betrieb genommen. Für den Raithelplatz und Halver bedeutet dies, sie werden nicht mehr benötigt.

Hier soll ab Anfang April wieder Sport getrieben werden, die Turnhalle am Raithelplatz (Foto: Ursula Erkens/Märkischer Kreis).
Hier soll ab Anfang April wieder Sport getrieben werden, die Turnhalle am Raithelplatz (Foto: Ursula Erkens/Märkischer Kreis).

Beim Märkischen Kreis laufen die Verträge mit den Maltesern, die beide Einrichtungen im Auftrag des Kreises betreiben, aus. Sie sollen nicht verlängert werden. „Falls alles planmäßig läuft, können wir am 1. März mit dem Rückbau am Raitelplatz beginnen“, so Manfred Fischer, Gebäudemanager beim Märkischen Kreis. Der verlegte Boden wird entfernt und die Renovierung gestartet. Die vom Kreis angemietete ehemalige Förderschule in Halver wird an die Stadt zurückgegeben. Das Mietverhältnis endet ebenfalls am 29. Februar. Was mit dem Gebäude weiter geschieht, steht dann in der Entscheidung der Kommune.

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