Osterfeuer – was ist zu beachten?
Balve – Mit dem bevorstehenden Osterfest kommt auch wieder die Zeit der Osterfeuer.
Das Umweltamt der Stadt Balve weist deshalb darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Eine Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn es sich um ein so genanntes Brauchtumsfeuer handelt. Das heißt: wenn die Feuer von Vereinen oder Organisationen traditionell veranstaltet werden, für jedermann zugänglich sind und so nachweislich der Brauchtumspflege dienen.
Die Anträge für Osterfeuer können schriftlich unter Angabe des genauen Verbrennungsortes, Zeitpunktes und Nennung einer für das Feuer verantwortlichen Person bis zum 13.03.2015 an das Umweltamt der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve, gestellt werden.
Die Formulare können im Internet unter www.balve.de – Bürgerservice – Bürgerdienste/Formulare abgerufen werden.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und aus Umweltschutzgründen sind beim Abbrennen der Brauchtumsfeuer einige wichtige Regeln zu beachten: So ist zu Gebäuden und Anpflanzungen ein so großer Abstand einzuhalten, dass diese nicht gefährdet werden.
Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Das Brennmaterial ist zudem ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung umzuschichten.
Das Feuer muss durchgehend von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, die den Platz erst verlassen darf wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind, ggfls. ist noch vorhandene Glut so zu übererden, dass auch bei aufkommendem Wind ein Funkenflug ausgeschlossen ist.
Es ist ferner sicherzustellen, dass sich die Zuschauer nur in einem genügenden Sicherheitsabstand von der Feuerstelle aufhalten. Auch darf der Fahrzeugverkehr auf angrenzenden öffentlichen Straßen nicht durch Raucheinwirkung gestört werden. In ein Osterfeuer gehört nur unbehandeltes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt.
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