Märkischer Kreis (pmk) – Die beim Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld des Märkischen Kreises liegen aktuell noch 473 Anträge auf Betreuungsgeld vor, die nun erfasst und entschieden werden. Aufgrund der Vielzahl der Fälle wird die abschließende Bearbeitung aber nicht zeitnah erfolgen können. Dafür bittet der Märkische Kreis um Verständnis.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Juli entschieden, dass das Betreuungsgeld verfassungswidrig und damit die Rechtsgrundlage für die Bewilligung weggefallen ist. Daraufhin hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Rundschreiben vom 06. August mitgeteilt, dass bewilligende Betreuungsgeldbescheide nicht mehr erlassen werden dürfen.
Weil das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zu dieser Frage noch Abstimmungsbedarf sah, sollten auf dieser Grundlage noch keine Entscheidungen getroffen werden. Mit Verfügung vom 17. September hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass das Bundesministerium nach nochmaliger rechtlicher Prüfung klargestellt hat, dass mangels gesetzlicher Grundlage eine Bewilligung von Betreuungsgeld nach dem 21. Juli 2015 nicht mehr möglich sei und regelmäßig auch keine Ansprüche gegeben seien.
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