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Erfolge im Kampf gegen die Schwarzarbeit

Iserlohn – Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte erneut einige Fälle von gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit aufklären und sanktionieren.

Aufgrund von Hinweisen aus einem bereits abgeschlossenen Vorverfahren aus dem Kraftfahr­zeugmechaniker-Gewerbe wurde ein neues Ermittlungsverfahren gegen einen illegalen Mitbe­werber eingeleitet. In dessen Betrieb wurden hauptsächlich Reparaturarbeiten an Motoren sowie der Aus- und Einbau von Motoren durchgeführt. Ein entsprechendes Gewerbe war nicht angemeldet und auch den Eintrag seines „gefahrgeneigten“ und daher zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug­mechaniker-Handwerkes bei der Handwerkskammer hatte der Betriebsinhaber mangels Qualifikation nicht veranlasst. Mit Beschluss des Amtsgerichtes wurden die Geschäftsräume durchsucht. Die dabei sichergestellten Geschäftsunterlagen der zurückliegenden drei Jahre erbrachten den Beweis für Schwarzarbeit in erheblichem Umfang. Gegen den Betriebsinhaber wurde ein Bußgeld in Höhe von 20 000 Euro verhängt.

In einem weiteren Fall wurde nach einer Baustellenkontrolle in Iserlohn ein Sammelverfahren gegen mehrere Stuckateurfirmen aus dem Westerwald eingeleitet. Die Ermittlungen gegen zwei dieser Betriebe wurden mittlerweile mit Bußgeldbescheiden über 6 000 und 10 000 Euro abgeschlossen. Gegen fünf weitere Stuckateurfirmen laufen die Ermittlungs­verfahren noch.

Ein illegal arbeitender Hagener Betrieb flog durch die Anzeige eines legalen Iserlohner Mitbewerbers aus der Hochbaubranche auf und wurde der Schwarzarbeit überführt. Gegen die Hagener Firma wurde eine Geldbuße von 13 500 Euro verhängt.

Durch den Hinweis eines aufmerksamen Bürgers wurde festgestellt, dass die Fassade eines Restaurants komplett, jedoch illegal, saniert wurde. Der Betrieb aus dem Rheinland hatte dabei noch zusätzlich polnische Subunternehmer beauftragt. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel führte zu einer Geldbuße in Höhe von 12 000 Euro.

Insgesamt wurden in diesem Jahr bislang Geldbußen gegen nicht gesetzeskonforme und daher marktschädliche Betriebe von rund 80 000 Euro verhängt.

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