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Einbahnregelung im Wilnsdorfer Einkaufszentrum

Ab 25.04.: neue Verkehrsführung soll mehr Fußgängersicherheit bringen

Wilnsdorf – Auch wenn Autofahrer sich zunächst etwas umgewöhnen müssen, wird es für sie und insbesondere für Fußgänger eine spürbare Verbesserung bedeuten: Ab Montag, 25.04., gilt (fast) im gesamten Wilnsdorfer Einkaufszentrum die Einbahnregelung für den rollenden Verkehr. Mit der neuen Verkehrsführung und weiteren Maßnahmen wird der Wunsch von Bürgermeister Hannes Gieseler umgesetzt, die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrenden zu verbessern. Einem entsprechenden Vorschlag gab der Wilnsdorfer Gemeinderat bereits Ende 2021 grünes Licht, und auch die Straßenverkehrsbehörde hat nun nach kleinen Änderungen ihre Genehmigung erteilt.

Die Einbahnregelung für die Straße „Marktplatz“ beginnt ab 25. April bereits am Rathaus und setzt sich bis zum Kern des Einkaufszentrums fort. Auch die südöstlichen Ausfahrten zur Rathausstraße können dann nur noch in eine Richtung befahren werden, um das Einkaufszentrum zu verlassen. Lediglich in der Ausfahrt zur Straße „Bergwende“ wird weiter Begegnungsverkehr rollen. Eine detaillierte Karte der neuen Verkehrsführung ist online auf der Website der Gemeinde Wilnsdorf zu finden.

Zusammen mit den Richtungspfeilen für die neue Einbahnregelung werden am kommenden Sonntag, 24.04., auch noch andere Markierungen auf die Straße gebracht. Ein auffälliger Gehstreifen wird vom Rathaus zum Kern des Einkaufszentrums führen und insbesondere den rollenden Verkehr achtsamer machen für Fußgänger. Auch auf die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung – im gesamten Einkaufszentrum gilt Tempo 20 – soll gut sichtbar hingewiesen werden. In den nächsten Wochen werden Querungshilfen und verkehrsberuhigende Elemente folgen.

Ursprünglich sollte zeitgleich mit der neuen Verkehrsführung auch der Wochenmarkt neben das Rathaus verlegt werden. Weil sich die dafür nötigen elektrotechnischen Arbeiten leider etwas verzögern, verbleibt der Wochenmarkt zunächst noch für kurze Zeit am alten Standort.

Wichtig ist es der Gemeindeverwaltung darauf hinzuweisen, dass die neue Einbahnregelung natürlich unter Beobachtung steht, insbesondere die Ausfahrt zur Straße „Bergwende“ und zur B54. Sollten Probleme auftauchen, wird selbstverständlich nachgesteuert. Das Ziel bleibt aber, für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrende zu sorgen.

Quelle: Gemeinde Wilnsdorf

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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