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Helfen bei Verkehrsunfällen ist Pflicht

Hagen – Auch wenn die Zahl der Verkehrsunfälle seit Jahren abnimmt: Allein für das vergangene Jahr meldete der ADAC mehr als 2.300.000 Verkehrsunfälle. Vor allem die Reisezeit ist unfallträchtig. Dabei kann jeder in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, und sei es als Ersthelfer. Für die Unfallopfer zählt oft jede Minute. Daher ist beherztes Handeln entscheidend. „Doch bei den meisten Verkehrsteilnehmern liegt der Besuch eines Erste Hilfe-Kurses Jahre zurück, und vieles daraus ist längst vergessen“, sagt Thomas Pillig von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hagen. „Kein Wunder, dass etliche Angst haben, im Ernstfall falsch zu agieren. Dabei ist jeder rechtlich verpflichtet, Unfallopfern zu helfen.“ Sonst kann er wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden.

Doch wie verhält man sich am Unfallort richtig? Und in welcher Reihenfolge ist was zu tun? Wer sich mit dem Auto nähert, sollte sofort die Warnblinkanlage einschalten, sein Auto etwa zehn Meter vor der Unfallstelle halten, eine Warnweste anziehen und zur Absicherung ein Warndreieck rund 100 Meter vor dem Unfallort am Fahrbahnrand aufstellen. Anschließend zur Unfallstelle gehen − zum eigenen Schutz nicht auf der Fahrbahn; auf Autobahnen hinter der Leitplanke. „Denken Sie während Ihrer Hilfsaktion immer an Ihre eigene Sicherheit“, appelliert Pillig. Gibt es Verletzte, umgehend den Rettungsdienst über die 112 rufen. Standort, Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen durchgeben, den eigenen Namen nennen und eventuelle Rückfragen beantworten. Erst dann sollte man Hilfsmaßnahmen für den oder die Verletzten starten, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Bei Bewusstlosigkeit sollten Helfer prüfen, ob das Unfallopfer noch atmet. Sind weder Atem noch Puls feststellbar, müssen sofort wiederbelebende Herz-Druck-Massage und Mund-zu-Mund-Beatmung durchgeführt werden. Hierfür die Person auf den Rücken legen und den Brustbereich etwas frei machen. Nun im Wechsel 30 Mal die Mitte des Brustkorbs mit übereinander gelegten Handballen etwa vier, fünf Zentimeter tief eindrücken. Dann zwei Mal über den Mund beatmen; dabei die Nase des Patienten zuhalten. Den Vorgang wiederholen, bis die Atmung wieder einsetzt oder bis die Rettungskräfte übernehmen. Ist ein Motorradfahrer verunglückt und bewusstlos, muss der Helm − wegen möglicher Verletzungen der Halswirbelsäule ganz vorsichtig − abgenommen werden. Sonst kann der Fahrer ersticken. Auch wiederbelebende Maßnahmen sind nur ohne Helm möglich.

Unfallopfer stehen häufig unter Schock, haben Schweiß auf der Stirn, sind blass, unruhig oder zittern und frieren. Ein Schock ist ernst zu nehmen, da er einen Kollaps auslösen kann. Patienten in dem Fall flach auf den Rücken legen und die Beine erhöht lagern, um eine ausreichende Durchblutung zu sichern. Eine Decke spendet Wärme.

Ersthelfer sollten ferner auf stark blutende Wunden achten und diese versorgen. Hierzu Handschuhe überstreifen und frische Verbände aus dem Verbandskasten mit Druck fest anlegen. Durch Hochlagern von Arm oder Bein versuchen, die Blutung zu stillen. „Ebenso wichtig wie Erste Hilfe-Maßnahmen ist es, bei den Verletzten zu sein bis die Rettungskräfte eintreffen, sie zu beruhigen und zu trösten“, so Thomas Pillig.

Noch ein Tipp: Jeder sollte seine Erste Hilfe-Kenntnisse alle paar Jahre in einem Kurs auffrischen. Denn sachgerechte Handgriffe wie Herzmassage oder auch stabile Seitenlage können Leben retten.

Quelle: KKH
Quelle: KKH

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