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Förderung für Menschen mit Behinderung

Familienunterstützende Hilfen

Kreis Olpe – Seit vier Jahren gibt es beim Kreis Olpe Familienunterstützende Hilfen (FuH) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, die zu Hause in ihren Familien leben.

Im Rahmen einer Überprüfung, bei der sich alle am Projekt beteiligten Gruppen einbringen konnten, wurde das bestehende Angebot, das von rund 40 Personen genutzt wird, positiv bestätigt. Daraufhin hat der Kreistag in der jüngsten Sitzung beschlossen, diese Eingliederungshilfe mit einer kleinen Änderung, die den bürokratischen Aufwand künftig vermindert, weiterzuführen.

Mit dem Angebot der FuH sollen Betroffene weiterhin die Möglichkeit erhalten, besser am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Darüber hinaus sollen die Angehörigen entlastet werden, damit die Kinder möglichst lange in der vertrauten familiären Umgebung bleiben können.

Konkret geht es um die Unterstützung und Begleitung bei der altersgemäßen Freizeitgestaltung, dem Aufbau von Kontakten zu Gleichaltrigen und beim Besuch von Freunden und Veranstaltungen. Hilfestellungen bei der Förderung der eigenen Interessen und Hobbys runden das Angebot der familienunterstützenden Hilfen ab.

Ein weiteres Anliegen der FuH zielt darauf ab, die Menschen mit Behinderung dabei zu unterstützen, selbständig zu werden und ein unabhängiges Leben – beispielsweise in einer betreuten Wohngemeinschaft – zu führen. Gerade der in den letzten Jahren begonnene Ausbau solcher Wohnformen trägt zur Verselbstständigung der Betroffenen und gleichzeitigen Entlastung der älter werdenden Angehörigen in der Familie bei.

Damit die Hilfen den persönlichen Bedürfnissen entsprechen und möglichst passgenau angeboten werden können, wird nach Beantragung der FuH beim Kreis Olpe ein Hilfeplangespräch geführt. In diesem Gespräch wird der individuelle Unterstützungsbedarf des Betroffenen ausgelotet, der aktiv an der Gestaltung der Hilfe mitwirken soll.

Die FuH werden von ambulanten Diensten erbracht, die mit dem Kreis Olpe entsprechende Vereinbarungen geschlossen haben. Welcher Dienst beauftragt wird, entscheidet der Leistungsberechtigte. Die entstehenden Kosten – höchstens für 60 Stunden pro Vierteljahr – rechnen die Dienste unmittelbar mit dem Kreis ab.

Alternativ können die FuH auch in Form eines persönlichen Budgets übernommen werden. Beim persönlichen Budget erhält der Leistungsberechtigte vom Kreis Olpe einen Betrag von bis zu 200,00 Euro pro Monat, mit dem er die Hilfe selbst „einkaufen“ kann. So kann er z.B. mit einem Studenten eine Vergütung für die Begleitung ins Kino oder zu einer Veranstaltung aushandeln.

Nähere Informationen gibt der Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen der Kreisverwaltung Olpe: Beatrice Oevermann, Tel. 02761/81-565, E-Mail b.oevermann@kreis-olpe.de und Robert Dwornik, Tel. 02761/81-562, E-Mail r.dwornik@kreis-olpe.de. Die Richtlinien des Kreises Olpe über die Familienunterstützenden Hilfen und die Dienste, die diese Hilfen erbringen, können zudem im Internet unter www.kreis-olpe.de/fuh eingesehen werden.

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