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Erfolgreiche Schwarzarbeitsbekämpfung

Iserlohn – Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte aktuell einige Fälle von gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit aufklären und sanktionieren.

So konnten Ermittlungsverfahren gegen zwei Stuckateur-Betriebe aus Mecklenburg-Vorpommern mit Bußgeldbescheiden über 4.500 und 10.000 Euro rechtskräftig sanktioniert werden. Beide Betriebe hatten weder ein entsprechendes Gewerbe angemeldet noch waren sie bei der Handwerkskammer registriert. Sie hatten als Subunternehmer für einen Betrieb aus Niedersachsen gearbeitet. Der Auftraggeber war ebenfalls in diesem Jahr mit einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro belegt worden. Er war bei illegalen Innen- und Außenputzarbeiten in einem Iserlohner Neubaugebiet von den städtischen Ermittlern kontrolliert worden.

Durch die Anzeige eines aufmerksamen Bürgers wurde die Renovierung eines Altbaus wegen des Verdachts der Schwarzarbeit kontrolliert. Dabei wurden insgesamt sechs polnische Bauarbeiter festgestellt, die alle angaben, dort als selbstständige Unternehmer tätig zu sein. Ermittlungen ergaben, dass die polnischen Gewerbetreibenden von einem deutschen Bauunternehmen koordiniert wurden. Die Nachunternehmer hatten in Deutschland weder ein Gewerbe angemeldet, noch waren sie bei der Handwerkskammer eingetragen. Gegen das Bauunternehmen wurde eine rechtskräftige Geldbuße in Höhe von 21.000 Euro verhängt. Gegen die ausländischen Gewerbetreibenden sind, sofern sie sich noch in Deutschland aufhalten, aktuell noch Folgeverfahren anhängig.

In einem weiteren Fall wurde gegen eine Wohnungsbaugesellschaft eine Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verhängt. Diese hatte einen polnischen Unternehmer mit Innenputzarbeiten in Neubauten beauftragt. Allerdings hatte der ausländische Betrieb in Deutschland kein Gewerbe angemeldet und war mit dem zulassungspflichtigen Stuckateurhandwerk nicht bei der Handwerkskammer eingetragen. Die entsprechenden Beweise konnten aufgrund einer gerichtlich angeordneten Firmendurchsuchung mit anschließender Sicherstellung von Geschäftsunterlagen zweifelsfrei erbracht werden. Der polnische Auftragnehmer hatte bereits im März dieses Jahres einen Bußgeldbescheid ebenfalls über 25.000 Euro erhalten.

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